Frankreich legt 2026 eine neue „Prime carburant“ auf: Ab dem 27. Mai können Beschäftigte, die täglich auf das Auto angewiesen sind, die Spritprämie online beantragen. Die Regierung reagiert damit auf anhaltend hohe Kraftstoffpreise, die Haushalte mit geringem Einkommen und langen Arbeitswegen belasten.
Die Hilfe ist strikt begrenzt: Entscheidend sind ein Einkommensdeckel und eine Mindeststrecke für den Arbeitsweg. Beantragt wird die Prämie ausschließlich digital über das Portal der französischen Steuerverwaltung – vergleichbar mit „ELSTER“ in Deutschland, nur eben für Frankreich.
Für wen die Spritprämie gedacht ist
Adressaten sind sogenannte „grands rouleurs“ – Vielfahrer, die ihren privaten Wagen regelmäßig für den Weg zur Arbeit benötigen. Nach Angaben aus dem Umfeld der Maßnahme rechnet der Staat mit rund drei Millionen potenziell Berechtigten.
Im Kern geht es um Pendlerinnen und Pendler, für die das Auto nicht Komfort, sondern Voraussetzung ist: etwa weil der Arbeitsplatz weit entfernt liegt oder der öffentliche Verkehr keine praktikable Alternative bietet. Die Auswahlkriterien sollen sicherstellen, dass die Unterstützung bei Haushalten ankommt, die die Preissteigerungen an der Zapfsäule spüren.
Einkommensgrenze und Mindestkilometer: die zentralen Hürden
Die Prämie hängt an zwei Bedingungen. Erstens zählt das steuerliche Referenzeinkommen des Haushalts („revenu fiscal de référence“, RFR). Maßgeblich ist der Wert aus dem Steuerbescheid 2025, der die Einkünfte des Jahres 2024 abbildet. Nur wer unter den vorgegebenen Grenzen liegt, kann einen Antrag stellen.
Zweitens verlangt der Staat einen ausreichend langen Arbeitsweg. Damit will die Verwaltung die Prämie auf Personen konzentrieren, die über das Jahr hinweg spürbar hohe Pendelkosten tragen.
Welche Einkünfte zählen – und warum der Steuerbescheid entscheidend ist
Ob jemand unter der Einkommensgrenze liegt, hängt von der Haushaltsgröße ab: Alleinstehende haben niedrigere Schwellen, Familien entsprechend höhere. Wer knapp darüber liegt, geht leer aus – selbst wenn die Pendelstrecke lang ist.
Für deutsche Leser wichtig: Das französische RFR ist kein frei geschätzter Wert, sondern eine feste Kennziffer im Steuerbescheid. Wer die Prämie beantragen will, sollte diesen Bescheid bereithalten und die dort ausgewiesene Zahl mit den Vorgaben auf impots.gouv.fr abgleichen.
Wie lang muss der Arbeitsweg sein?
Als Richtwert nennt die Verwaltung einen Arbeitsweg von mehr als 30 Kilometern pro Strecke – also rund 60 Kilometer am Tag für Hin- und Rückfahrt. Je nach Region können Details variieren, die Stoßrichtung bleibt aber klar: kurze Wege reichen nicht.
Ausnahmen für kürzere Strecken sind nicht vorgesehen. Auch wer auf dem Land wohnt, aber nur wenige Kilometer pendelt, erfüllt die Voraussetzungen in der Regel nicht.
Antrag nur online: So läuft das Verfahren über impots.gouv.fr
Der Antrag wird ab dem 27. Mai 2026 ausschließlich über das Portal der französischen Steuerverwaltung (impots.gouv.fr) gestellt. Voraussetzung ist der Zugang zum persönlichen, gesicherten Nutzerkonto. Das Verfahren ist vollständig digital, die Antragsteller werden Schritt für Schritt durch die Eingaben geführt.
Wesentlich sind dabei auch Eigenerklärungen: Antragsteller müssen unter anderem bestätigen, dass sie das Fahrzeug für den Arbeitsweg nutzen und die Angaben korrekt sind.
Diese Unterlagen verlangt die Steuerverwaltung
Für den Antrag sind fünf Nachweise vorgesehen. Dazu gehören der aktuelle Steuerbescheid, Fahrzeugpapiere und eine Arbeitgeberbescheinigung, die die Notwendigkeit der Fahrten belegt. wird eine Bankverbindung für die Auszahlung benötigt.
Gefordert werden:
– Steuerbescheid 2025 des Haushalts
– Zulassungsbescheinigung („carte grise“) auf den Namen des Antragstellers
– aktueller Wohnsitznachweis
– Arbeitgeberbescheinigung zur Notwendigkeit der täglichen Fahrten
– Bankverbindung (RIB) für die Überweisung
Die Dokumente müssen lesbar, aktuell und inhaltlich stimmig sein – sonst drohen Rückfragen oder Ablehnung.
Fristen und Bearbeitung: Zeitfenster bis Ende Juli
Das Antragsfenster läuft vom 27. Mai bis Ende Juli 2026. Nach Ablauf der Frist werden verspätete Anträge nicht mehr berücksichtigt. Über den Bearbeitungsstand informiert die Verwaltung per E-Mail.
Je nach Andrang kann die Prüfung bis zu 15 Arbeitstage dauern. Danach wird das Geld automatisch auf das angegebene Konto überwiesen.
100 Euro pro Person – und ein separates Programm für das Baugewerbe
Die Spritprämie beträgt 2026 pauschal 100 Euro pro berechtigter Person und ist steuerfrei. Finanziert wird die Maßnahme über ein Budget von 710 Millionen Euro. Damit setzt die Regierung – in Frankreich ist das die Exekutive unter Führung des Premierministers und des Finanzministeriums – auf eine gezielte Entlastung statt auf allgemeine Preisdeckel.
Zusätzlich plant der Staat ein separates Verfahren für Unternehmen, im Bau- und Tiefbausektor (BTP). Dort geht es um den Kraftstoff „Gazole non routier“ (GNR), also Diesel für Baumaschinen. Dieses eigene Online-Fenster soll im Juni 2026 öffnen.
Was Haushalte mit mehreren Pendlern beachten müssen
Nutzen in einem Haushalt mehrere Personen jeweils ein eigenes Fahrzeug für den Arbeitsweg, kann grundsätzlich auch jede Person einen Antrag stellen – sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist unter anderem, dass das Fahrzeug auf den Namen des Antragstellers zugelassen ist und die berufliche Nutzung individuell nachgewiesen wird.
Für deutsche Verhältnisse lässt sich das am ehesten mit einer zielgenauen Pendler-Entlastung vergleichen, die nicht über die Steuererklärung läuft, sondern als direkte Auszahlung – mit deutlich engeren Zugangskriterien.
Ausblick: Entlastung ja – aber nur für klar definierte Gruppen
Mit der Neuauflage der Spritprämie setzt Frankreich auf ein Instrument, das politisch schnell wirkt und administrativ über die Steuerplattform abgewickelt werden kann. Ob die Pauschale von 100 Euro angesichts schwankender Energiepreise ausreicht, dürfte umstritten bleiben – zumal viele Pendler mit kürzeren Strecken oder knapp höheren Einkommen außen vor sind.
| Critère | Condition |
|---|---|
| Revenu fiscal de référence | Inférieur à un seuil (variable selon la composition familiale) |
| Kilométrage domicile-travail | Supérieur à 30 km par jour (environ 60 km aller-retour) |
| Montant de la prime | 100 € versés en une seule fois |
| Période de dépôt | Du 27 mai au 31 juillet 2026 |
| Procédure | Dépôt du dossier sur impots.gouv.fr avec pièces justificatives |
| Taille du foyer | Plafond RFR indicatif (exemple) |
|---|---|
| Célibataire | Env. 14 000 € |
| Couple sans enfant | Env. 22 000 € |
| 2 adultes + 2 enfants | Env. 35 000 € |
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